Das Warndreieck (Deutschland), Pannendreieck (Österreich, Schweiz[1]) oder das Pannensignal (Schweiz[2]) gehört neben der Warnleuchte und der Warnblinkanlage zu den Einrichtungen an und in einem Kraftfahrzeug, die zur Absicherung von Unfall- oder Pannenstellen verwendet werden. Die gesetzlichen Regelungen der einzelnen Staaten sehen zum Teil eine Pflicht zum Mitführen einer solchen Einrichtung in Kraftfahrzeugen vor (in Deutschland ein Warndreieck nach § 53a StVZO, in der Schweiz ein Pannensignal nach Art. 23 VRV).
Das Warndreieck besteht aus drei rot rückstrahlenden Balken ähnlich einem Katzenauge und einem standsicheren Fuß.
Außer dieser Form, wie sie im Straßenverkehr vorgeschrieben ist, gibt es noch sogenannte Faltsignale oder Faltdreiecke, die von verschiedenen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, aber auch anderen an der Straße arbeitenden Unternehmen wie etwa Gaswerk oder Elektrizitätswerk bei kurzen Verkehrsbehinderungen eingesetzt werden. Faltsignale haben meist auch noch zusätzliche Aufschriften.