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Welterbe in Deutschland

Welterbe-Emblem
Welterbestätten in der Bundesrepublik Deutschland, Stand: Juli 2024

Zum Welterbe in Deutschland gehören (Stand 2024) 54 UNESCO-Welterbestätten, darunter 51 Stätten, die zweitmeisten weltweit,[1] des Weltkulturerbes und drei Stätten des Weltnaturerbes. Neun dieser Stätten sind grenzüberschreitend oder transnational.[2]

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Welterbekonvention 1976 ratifiziert. Der Kaiserdom zu Aachen gehörte 1978 als einzige deutsche Stätte zu den zwölf, mit denen die Welterbeliste eröffnet wurde. Die Deutsche Demokratische Republik unterzeichnete den Vertrag 1988. Die für 1990 nominierten Schlösser und Gärten von Potsdam wurden bei der Sitzung im Dezember 1990, also bereits nach der Wiedervereinigung, gemeinsam mit Gebieten aus Berlin als Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in das Welterbe aufgenommen. Als bislang letzte Stätten in Deutschland wurden 2024 die Siedlungen der Herrnhuter Brüdergemeine und das Residenzensemble Schwerin aufgenommen. Deutschland war das zweite Land, in dem einer Stätte der Welterbetitel aberkannt wurde (Dresdner Elbtal, Welterbe 2006–2009).

Die Anträge auf Nominierung einer Stätte zum UNESCO-Welterbe stellen in Deutschland die Bundesländer. Zu den wechselnden Tagungsorten des Welterbekomitees gehörten 1995 Berlin und 2015 Bonn.

  1. Unesco zeichnet Sachsens Herrnhut als neues Welterbe aus. In: ZDFheute. Abgerufen am 26. Juli 2024.
  2. Deutschland. In: whc.unesco.org. UNESCO World Heritage Centre, abgerufen am 27. Juli 2024 (englisch).

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