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Wertpapierrecht

Das Wertpapierrecht ist ein Rechtsgebiet des Privatrechts. Im weiteren Sinn erfasst es die privatrechtlichen Regelungen über Wertpapiere. Im engeren Sinn beschäftigt es sich mit den Regeln über Entstehung, Ausübung und Übertragung von Wertpapieren. Vorschriften, die sich auf den Handel mit und die Verwahrung von Wertpapieren beziehen sind Gegenstand des Kapitalmarktrechts.[1]

  1. Vogel: § 793 BGB, Rn. 6,7. In: Johannes Köndgen, beck-online.GROSSKOMMENTAR. Stand: 1. Juli 2021.

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