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Carl Schmitt (* 11. Juli 1888 in Plettenberg; † 7. April 1985 ebenda) war ein deutscher Staatsrechtler, der auch als politischer Philosoph rezipiert wird. Er ist einer der umstrittensten deutschen Staats- und Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts. Schmitt engagierte sich ab 1933 für das NS-Regime: Am 1. Mai 1933 trat er in die NSDAP ein und gehörte ihr bis zum Ende der NS-Herrschaft an. Den sogenannten Röhm-Putsch von 1934 rechtfertigte Schmitt durch sein juristisches Prinzip der „Führer-Ordnung“. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. Im Jahr 1936 wurde ihm auch aus Kreisen der NSDAP Opportunismus vorgeworfen. Er verlor seine Parteiämter, blieb aber Mitglied der NSDAP. Sein breitgespanntes Œuvre umfasst außer juristischen und politischen Arbeiten weitere Textgattungen wie Satiren, Reisenotizen, ideengeschichtliche Untersuchungen oder germanistische Textinterpretationen. Als Jurist prägte er eine Reihe von Begriffen und Konzepten, die in den wissenschaftlichen, politischen und allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen sind. Über seine Schüler und konservative Bewunderer hielt sich sein Einfluss auch im Nachkriegsdeutschland. Schmitt wird heute wegen seines staatsrechtlichen Einsatzes für den Nationalsozialismus als Gegner der parlamentarischen Demokratie und des Liberalismus weithin abgelehnt. – Zum Artikel …