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Die Unfallflucht (auch als Fahrerflucht bezeichnet) ist im deutschen Strafrecht ein Verkehrsdelikt, das in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) unter der Bezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt ist. Die Strafnorm bezweckt – trotz ihrer Platzierung inmitten von Delikten gegen die öffentliche Ordnung – vorrangig den Schutz privater Vermögensinteressen. Hierzu legt sie Personen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, verschiedene Warte- und Auskunftspflichten auf. Dies soll sicherstellen, dass der durch den Unfall Geschädigte die notwendigen Informationen erhält, um Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger geltend zu machen. Unter Strafe stellt die Norm daher bestimmte Verhaltensweisen, die die Ermittlung relevanter Informationen über den Hergang eines Verkehrsunfalls verhindern, etwa das frühzeitige Entfernen vom Unfallort. – Zum Artikel …