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Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen

Abkürzung: WP:SG/A, WP:SGA

Auf dieser Seite kannst du das Schiedsgericht anrufen. Bitte beachte, dass das Schiedsgericht die letzte Instanz ist, die angerufen werden kann. Anfragen können daher abgelehnt werden, wenn deutlich wird, dass die übrigen Instanzen nicht ausreichend ausgeschöpft wurden.


Zum Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Das Schiedsgericht dient zur Befriedung von Konflikten in der Wikipedia als höchste Instanz, sollte also nur angerufen werden, wenn andere Wege bereits erschöpft sind. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts ist auf folgende Fälle beschränkt:

  1. kommunikative Auseinandersetzungen (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten)

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden. Wenn eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses gestellt wird, kann sie nur angenommen werden, wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. „Begnadigungs-Anfragen“ werden vom Schiedsgericht grundsätzlich abgelehnt.

Anfragen, die sich nicht diesen Bereichen zuordnen lassen oder bei denen andere Konfliktlösungsmöglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft wurden, werden generell abgelehnt.

Die Regeln, nach denen das Schiedsgericht arbeitet, lassen sich hier nachlesen: Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln.

Stellen einer Anfrage

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Bitte beachte, dass für das Stellen von Schiedsgerichtsanfragen ein registriertes Benutzerkonto verwendet werden muss.
Sollte dein Benutzerkonto gesperrt sein, kannst du per Mail eine Entsperrung zum Zweck der Anfragestellung beim Schiedsgericht beantragen.
Hierzu kann eine E-Mail an arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org geschickt werden, alternativ kann auch eine Wikimail an Benutzer Schiedsgericht versendet werden.

Mithilfe der unten stehenden Box legst du eine neue Unterseite für deine Anfrage an. Wähle bitte eine aussagekräftige Überschrift, diese sollte aber nicht provozierend sein. Gegebenenfalls wird das Schiedsgericht die Überschrift ersetzen. Danach füllst du auf der neu erstellten Seite die Formatvorlage aus. Bitte denke daran, dass die Anfrage nicht nur durch Links auf vorangegangene Diskussionen dargelegt werden soll, sondern in Textform. Belege alle Beschuldigungen und Behauptungen durch Difflinks oder Permanentlinks auf alte Versionen. Die Darlegung des Problems soll vollständig sein, jedoch auch möglichst knapp, was die Bearbeitung positiv beeinflussen kann (bei Bedarf können größere Teile wie Dokumentensammlungen, detaillierte Beweisführung und Ähnliches auf Unterseiten ausgelagert werden → Antrag beim Schiedsgericht stellen). Benachrichtige alle Beteiligten auf ihrer Diskussionsseite und gib die Difflinks dieser Benachrichtigungen an. Eine Zusammenfassung aller wichtigen Schritte bei der Erstellung einer Anfrage bietet diese Checkliste.




Nach dem Anlegen einer neuen Anfrage muss diese mit
[[Lemma|Überschrift]] im Abschnitt „Neu“ in diese Seite eingesetzt werden.

Anfragen können grundsätzlich nur öffentlich auf dem beschriebenen Weg gestellt werden. Ein Kontakt zum Schiedsgericht außerhalb der Wikipedia ist möglich. Ob eine Anfrage beim Schiedsgericht sinnvoll ist, kann vorher unverbindlich per E-Mail an das Schiedsgericht geklärt werden.

Bearbeitung der Anfrage durch das Schiedsgericht

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Da das Schiedsgericht als Gremium arbeitet und als solches auch Entscheidungen trifft, nimmt die Bearbeitung einer Anfrage in der Regel mehr Zeit in Anspruch als die Abarbeitung einer Sperrprüfung oder eines Adminproblems. Die konkrete Dauer ist abhängig von der Komplexität des angefragten Themas.

Zu jeder Anfrage gibt es eine Diskussion, auf der – moderiert durch die betreuenden Schiedsrichter – Argumente ausgetauscht werden können. Gleichzeitig diskutieren die Schiedsrichter nicht-öffentlich die Anfrage und werden versuchen, anhand der dargelegten Fakten und der vorgebrachten Argumente zu einer Entscheidung zu kommen. Für den Beschluss ist die einfache Mehrheit unter den teilnehmenden Schiedsrichtern erforderlich, wobei auch Enthaltungen zulässig sind (siehe auch Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln). Wurde ein Beschluss gefasst, wird dies auf der Seite der Anfrage vermerkt und von den beteiligten Schiedsrichtern in Textform begründet. Ist dies erfolgt, gilt die Anfrage als abgeschlossen. Die Beschlüsse sind bindend. Werden Maßnahmen beschlossen, erfolgt deren Umsetzung nicht durch die Schiedsrichter selbst, sondern durch neutrale, nicht in die Anfrage involvierte Administratoren bzw. Stewards.


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