Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule, einem Forschungsinstitut, einer Bundes- oder Versuchsanstalt bezeichnet, die dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausüben, darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben. In der Regel sind solche Mitarbeiter einem Wissenschaftler in höherer Position (Professor, Projekt- oder Abteilungsleiter) zugeordnet, der als ihr Fachvorgesetzter fungiert. Im Gegensatz zu Hochschullehrern nehmen sie in Deutschland nach § 53 HRG in der Regel keine selbständigen Aufgaben in Forschung und Lehre wahr.