Als Wohlfahrtsstaat wird in der Politikwissenschaft ein Staat bezeichnet, der als ein wesentliches Staatsziel die Wohlfahrt, also alle Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger, besitzt. Im internationalen Sprachgebrauch und in der Wissenschaft wird Wohlfahrtsstaat als Oberbegriff für alle mehr oder weniger umfangreichen Modelle benutzt.[1] Im deutschen Sprachraum werden die Begriffe Wohlfahrtsstaat und Sozialstaat teilweise synonym verwendet. Teilweise wird der Wohlfahrtsstaat aber auch in polemischer Absicht mit dem Begriff des Versorgungsstaats identifiziert,[2] und dem Sozialstaat gegenübergestellt, der nur das Ziel hat, dem Menschen in (insbesondere unverschuldeten) Notlagen, denen er aus eigener Kraft nicht mehr gewachsen ist, zur Seite zu stehen und diesen durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen (→ Subsidiarität).
Es gab eine weit verbreitete Ablösung des Wohlfahrtsstaates durch den schlanken Staat.[3]