Der Zahlbetrag oder auch Zahlungsbetrag oder "Überweisungsbetrag" ist ein insbesondere im Zahlungsverkehr bzw. im Geschäftsverkehr regelmäßig verwendeter Begriff, der besagt, dass alle Auf- und Abschläge in einem zu zahlenden Betrag enthalten sind. Die Gesetzesgrundlage dafür ist § 675q BGB[1].