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Zahlbetrag

Der Zahlbetrag oder auch Zahlungsbetrag oder "Überweisungsbetrag" ist ein insbesondere im Zahlungsverkehr bzw. im Geschäftsverkehr regelmäßig verwendeter Begriff, der besagt, dass alle Auf- und Abschläge in einem zu zahlenden Betrag enthalten sind. Die Gesetzesgrundlage dafür ist § 675q BGB[1].

  1. Zahlungsbetrag - Definition im Online-Lexikon. In: gabler-banklexikon.de. Abgerufen am 20. Dezember 2024.

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