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Zensusvorbereitungsgesetz 2011

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Vorbereitung eines
registergestützten Zensus
einschließlich einer Gebäude-
und Wohnungszählung 2011
Kurztitel: Zensusvorbereitungsgesetz 2011
Abkürzung: ZensVorbG 2011
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 29-36
Erlassen am: 8. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2808)
Inkrafttreten am: 13. Dezember 2007
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 8. Juli 2009
(BGBl. I S. 1781, 1792)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
16. Juli 2009
(Art. 4 G vom 8. Juli 2009)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ist ein deutsches Gesetz, das die Vorbereitung der Teilnahme an der EU-weiten Volkszählung im Jahre 2011 regelt.

Anders als bei früheren Erhebungen werden die Daten dieser Zählung zu großen Teilen aus bei Behörden bereits bestehenden Registern erhoben, wodurch man sich Kostenersparnisse im Vergleich zu einer direkten Befragung der Teilnehmer verspricht. Zudem dürfen die bei der Vorbereitung beteiligten Behörden allgemein zugängliche Quellen, wie z. B. das Internet, nutzen (§ 12).


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