Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 |
Kurztitel: | Zensusvorbereitungsgesetz 2011 |
Abkürzung: | ZensVorbG 2011 |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 29-36 |
Erlassen am: | 8. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2808) |
Inkrafttreten am: | 13. Dezember 2007 |
Letzte Änderung durch: | Art. 3 G vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781, 1792) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
16. Juli 2009 (Art. 4 G vom 8. Juli 2009) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ist ein deutsches Gesetz, das die Vorbereitung der Teilnahme an der EU-weiten Volkszählung im Jahre 2011 regelt.
Anders als bei früheren Erhebungen werden die Daten dieser Zählung zu großen Teilen aus bei Behörden bereits bestehenden Registern erhoben, wodurch man sich Kostenersparnisse im Vergleich zu einer direkten Befragung der Teilnehmer verspricht. Zudem dürfen die bei der Vorbereitung beteiligten Behörden allgemein zugängliche Quellen, wie z. B. das Internet, nutzen (§ 12).