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Zeugenschutzprogramm

Der Begriff Zeugenschutz umfasst als Sammelbegriff staatliche Maßnahmen, um Zeugen vor den Gefahren zu schützen, denen sie aufgrund ihrer Aussage in einem eigenen oder gegen Dritte gerichteten Strafverfahren, in der Hauptverhandlung selbst oder in einem späteren Stadium ausgesetzt sind.[1] Die Durchführung des Strafverfahrens soll gesichert werden, indem das Wissen des Zeugen in das Strafverfahren eingeführt werden und zu einer Verurteilung beitragen kann.[2] Aus polizeilicher Sicht kommt die Ermutigung zur Aussage und zum Ausstieg aus der kriminellen Szene dazu.[3] Identität und Aufenthaltsort von Informanten, V-Personen oder verdeckten Ermittlern können geheim gehalten werden, um sie weiterhin für die polizeiliche Arbeit einsetzen zu können.[4]

  1. Wolfgang Sielaff: „Aussageverbot“ vom Täter. Kriminalistik 1986, 58 ff.
  2. Walter Buggisch: Zeugenbedrohung und Zeugenschutz in Deutschland und den USA. Kriminologische und sanktionsrechtliche Forschungen Band 11, Berlin 2001, S. 147
  3. Klaus Zacharias: Der gefährdete Zeuge im Strafverfahren. Berlin 1997, S. 160
  4. Griesbaum, NStZ 1998, 437.

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