Die Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts, besetzt mit einem Vorsitzenden Richter und zwei beisitzenden, hauptberuflichen Richtern. Die Zivilkammer ist als Spruchkörper zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen die Urteile und sonstigen Entscheidungen des Amtsgerichtes. Als erstinstanzliches Gericht ist die Zivilkammer zuständig für die Streitigkeiten, deren Streitwert oberhalb einer Streitwertsumme von 5.000 Euro liegen.