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Zollausschlussgebiet

Der französische Teil des Genfer Flughafens ist Zollausschlussgebiet der Schweiz und Anschlussgebiet der Europäischen Zollunion

Unter einem Zollausschlussgebiet im engeren Sinne versteht man ein Gebiet, welches zwar dem Hoheitsgebiet eines Staates A angehört, jedoch der Zollhoheit eines anderen Staates B unterliegt. Es gilt rein begrifflich zu beachten, dass dasselbe Gebiet aus Sicht von Staat A ein Zollausschlussgebiet darstellt, aus Sicht von Staat B jedoch ein Zollanschlussgebiet. Im weiteren Sinne kann ein Zollausschlussgebiet des Staates A auch dann gegeben sein, wenn das betreffende Gebiet nicht dem Zollanschluss eines Staates B unterliegt, sondern ein eigenständiges Zollgebiet darstellt. Dies kann zum Beispiel eine zollfreie Zone, eine Zone mit stark ermäßigten Zoll- und Steuersätzen oder auch ein Freihafen sein.


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