Ein Zollfreigebiet, an Wasserwegen auch Freihafen, abseits der Wasserwege Freilager oder Freizone genannt, ist ein in der Regel abgeschlossenes oder umzäuntes Gebiet innerhalb eines Landes, in dem keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Derartige Freizonen dienen der Lagerung, Weiterverarbeitung und Veredelung der importierten Waren. Freihäfen sind in der Regel durch Grenzzäune abgegrenzte Teilgebiete von Häfen, in denen es Zolldurchlässe gibt. Sie sind von Duty-free-Zonen zu unterscheiden.