Ein zoologischer Garten (altgriechisch ζῷον zōon [ ], deutsch ‚Lebewesen, Tier‘), kurz Zoo, auch Tiergarten oder Tierpark, ist eine große, meist parkartige Anlage zur Haltung und öffentlichen Zurschaustellung verschiedener Tierarten.[1] Auf Grundlage der geschichtlichen Entwicklung gelten vor allem wissenschaftlich geleitete Parks als Zoo. In der breiten Öffentlichkeit werden aber auch andere Tierhaltungen wie größere Wildgehege und Volierensammlungen als Zoo verstanden. Zoos dienen der Bildung, Forschung, Erholung sowie dem Natur- und Artenschutz, zum Beispiel durch Nachzucht seltener Tiere und deren Auswilderung, sind aber von einer Tierschutz- oder Tierrechtsposition aus umstritten.
Im europäischen Recht ist der Begriff Zoo legaldefiniert in Art. 2 der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos, in Deutschland in § 42 Bundesnaturschutzgesetz als „dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden“, ausgenommen sind unter anderem Zirkusse und Tierhandlungen, übernommen.[2]