Abbau bezeichnet im Bergbau zum einen eine bergmännische Tätigkeit, zum anderen den Grubenbau, an dem diese Tätigkeit stattfindet.[1] Der Abbau der Lagerstätte ist der Kernpunkt aller bergmännischen Tätigkeiten,[2] er kann sowohl im Tagebau als auch im Untertagebau erfolgen.[3] Die bergmännische Tätigkeit des Abbaus wird in mehrere Arbeitsschritte unterteilt.[4] Sie beginnt mit dem vollständigen Herauslösen des nutzbaren Inhalts der Lagerstätte aus dem Nebengestein.[5] Anschließend erfolgt die Verladung und die Abförderung der hereingewonnenen Mineralien. Außerdem sind noch Sicherungsmaßnahmen wie das Einbringen des Ausbaus erforderlich.[4] Zu den Grubenbauen des Abbaus zählen die Abbaukammern, der Streb sowie die dazugehörenden Abbaustrecken.[1]
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