Der Begriff Abfall ist in vielen Rechtsordnungen legaldefiniert und der Umgang mit Abfällen ist in und zwischen den meisten Ländern geregelt. So versteht das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vom 22. März 1989, dem fast alle Staaten beigetreten sind, darunter „Stoffe oder Gegenstände, die entsorgt werden, zur Entsorgung bestimmt sind oder aufgrund der innerstaatlichen Rechtsvorschriften entsorgt werden müssen“.[1]