Abfallrecht (Deutschland)

Das Abfallrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Behandlung, den Transport und die Entsorgung von sowie den sonstigen Umgang mit Abfällen regeln. Das Abfallrecht ist ein Teilgebiet des Umweltrechts.

Das heutige Abfallrecht hat sich historisch aus kommunalen Regelungen zur Bekämpfung der massiven Verschmutzungs- und Müllprobleme in den menschlichen Siedlungen entwickelt. Örtliche Sauberkeitsverordnungen lassen sich bis in das 13. und 14. Jahrhundert zurückverfolgen (z. B. für Nürnberg, München, Köln). Städtische Gesetze zum Aufbau einer öffentlichen Abfallbeseitigung kommen in der Frühen Neuzeit auf, etwa das "Gassen-Reinigungs-Reglement" der Stadt Celle aus dem Jahr 1735 und die Neue Hamburgische Gassenordnung von 1710. Das Preußen des 19. Jahrhunderts verfolgte einen strengen polizeirechtlichen Ansatz der Abfallreglementierung. Im Nationalsozialismus wurde die Wiederverwendung von Abfällen mit der ideologischen Autarkiepolitik verbunden und sollte kriegswirtschaftlichen Interessen dienen. Nachdem der Wiederaufbau der Städte zu Beginn der Bundesrepublik Deutschland erreicht war, entstand mit dem wirtschaftlichen Aufleben eine westdeutsche Konsumgesellschaft, deren Abfallproblem völlig neue Dimensionen annahm, insbesondere was Verpackungsabfälle anging. Landesabfallgesetze aus den Jahren 1971 und 1972 in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz waren dann die Vorbilder für die erste bundesweite Regelung zur Beseitigung von Abfällen: das Abfallbeseitigungsgesetz von 1972. Über mehrere Entwicklungsschritte formte sich dieses Bundesgesetz zum heute geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz weiter.[1]

Das Abfallrecht ist in Deutschland auf Bundesebene vor allem durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt. Das Gesetz wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen ergänzt und ausgefüllt. So konkretisiert beispielsweise das Verpackungsgesetz für die Hersteller von Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen die im Kreislaufwirtschaftsgesetz angelegte Produktverantwortung für Hersteller und Vertreiber von Produkten. Die Nachweisverordnung regelt die Einzelheiten der Nachweisführung über den Verbleib von Abfällen, die überwachungsbedürftig sind. Neben das Bundesabfallrecht tritt das Abfallrecht der Bundesländer, das die bundesrechtlichen Bestimmungen ergänzt. Darüber hinaus ist das Abfallrecht stark von europäischem Recht beeinflusst, das entweder mittelbar das Erscheinungsbild des deutschen Rechts bestimmt (etwa durch die Abfallrahmenrichtlinie) oder unmittelbar verbindliches Recht setzt (so etwa durch die Abfallverbringungsverordnung).

Vom Anwendungsbereich des Kreislaufwirtschaftgesetzes – und damit vom Geltungsbereich des deutschen Abfallrechts insgesamt – sind bestimmte Stoffe ausgenommen, deren Behandlung und Verbleib stattdessen durch Spezialvorschriften geregelt ist. Das gilt etwa für Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse (hier gilt das Tierkörperbeseitigungsgesetz), Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe (sie unterliegen dem Atomrecht) oder Abwasser (Abwasser unterliegt dem Bundes- bzw. Landeswasserrecht).

  1. Hannes Berger: Historische Grundlagen des heutigen Abfallrechts im Landes- und Kommunalrecht vom Mittelalter bis zur Wiedervereinigung. In: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht (ZLVR), Heft 1 (2024), S. 1–7 (online).

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