Basisdaten | |
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Titel: | Abgabenordnung |
Abkürzung: | AO |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Steuerrecht, Steuerverfahrensrecht |
Fundstellennachweis: | 610-1-3 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 16. März 1976 (BGBl. I S. 613, ber. 1977 I S. 269) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 1977 |
Neubekanntmachung vom: | 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866, ber. 2003 I S. 61) |
Letzte Änderung durch: | Art. 16 G vom 5. Dezember 2024 (BGBl. I Nr. 387 vom 5. Dezember 2024) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
6. Dezember 2024 (Art. 56 G vom 5. Dezember 2024) |
GESTA: | D024 |
Weblink: | Text der AO |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Die Abgabenordnung (AO) ist das elementare Gesetz des deutschen Steuerrechts. Da sich in ihr die grundlegenden und für alle Steuerarten geltenden Regelungen über das Besteuerungsverfahren finden, wird sie auch als Steuergrundgesetz bezeichnet. Als sogenanntes allgemeines Steuerrecht und Steuerverfahrensrecht ist in ihr geregelt, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden und außergerichtliche Rechtsbehelfe verfahrensrechtlich zu behandeln sind. Daneben enthält die Abgabenordnung auch wesentliche materiell-rechtliche Vorschriften zum Steuerstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht, zum Gemeinnützigkeitsrecht und zum Steuerschuldrecht.
Während die einzelnen Steuergesetze (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) die Entstehung und Berechnung der Steuer regeln, enthält die AO grundsätzliche Regelungen darüber, wie die Steuer festzusetzen ist und wann sie zu entrichten ist.