Abt (von spätlateinisch abbas, aus aramäisch abba „Vater“, aus hebräisch ab) ist ein dem Vorsteher eines Klosters verliehener Titel. Ursprünglich war das Wort Abba („Vater“) eine im weiteren Sinn für jeden Mönch gebrauchte ehrenvolle Anrede, seit dem 5./6. Jahrhundert war die Bezeichnung Abt jedoch dem Oberen vorbehalten. Die weibliche Entsprechung ist die Äbtissin. Das Amt, die Amtszeit oder die Würde eines Abtes wird auch als Abbatiat, ein von einem Abt oder einer Äbtissin geleitetes Kloster meist als Abtei bezeichnet.
Vor allem monastische Orden in der katholischen Kirche wie die Benediktiner und Zisterzienser haben Äbte beziehungsweise Äbtissinnen. Auch Augustiner-Chorherren und die Prämonstratenserchorherren kennen sowohl Äbte als auch Pröpste.
Die Entsprechung des Amtes eines Abtes in den orthodoxen Kirchen oder im byzantinischen Ritus ist Hegumen bzw. Archimandrit.
Der Begriff ist aber nicht allein auf die christliche Religion eingeschränkt, sondern findet auch in den Religionen Asiens gelegentlich Verwendung, wenn es um die Rolle eines Klostervorstandes (in Japan beispielsweise um den 住職, jūshoku) geht.[1]