Das Amateurfunkzeugnis (auch: Amateurfunklizenz; amtlich: Amateurfunkprüfungsbescheinigung)[1] ist eine Prüfungsbescheinigung der für den Amateurfunkdienst zuständigen Behörde.
Zum Senden im Rahmen des Amateurfunkdienstes benötigt man eine Amateurfunkprüfungsbescheinigung sowie eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Amateurfunkrufzeichens. Diese können durch eine Prüfung bei der nationalen Fernmeldeverwaltung erworben werden.
Amateurfunkzeugnis wird häufig als Lizenz oder Lizenzurkunde bezeichnet. Das beruht auf dem international, zum Beispiel der in der ECC-Empfehlung 05(06) verwendeten Begriff Radio Amateur License.