Ampel

Leuchtdiodenampel in Örnsköldsvik, Schweden
Schwedischer Lichtsignalgeber
Fußgängerampel mit Ampelmännchen
Verkehrsturm am Potsdamer Platz in Berlin mit der ersten Ampelanlage Deutschlands, in Betrieb genommen im Dezember 1924
Rathauskreuzung in Schweinfurt mit Lichtzeichenanlage. Sie wurde in den 1950er Jahren von einem Polizisten in einer 1953 in Betrieb genommenen Kabine angepasst an das jeweilige Verkehrsaufkommen geschaltet
Zeichen 131 der StVO – Lichtzeichenanlage (Deutschland)

Ampel (von lateinisch ampulla „kleine Flasche [speziell für Salben und Öle]“,[1] spätere übertragene Bedeutung „Leuchte“[2]) ist die allgemeinsprachliche Bezeichnung für einen Signalgeber einer Lichtsignalanlage (LSA) oder Lichtzeichenanlage (LZA). Die Bezeichnung steht zudem für die „Ampelanlage“ als Ganzes. Diese dient der Steuerung des Straßen- und Schienenverkehrs. Ampeln ordnen für Verkehrsteilnehmer ein bestimmtes Verhalten an, indem sie gesteuerte Signale abgeben. Diese nach Form und Farbe verschiedenartigen Verkehrszeichen haben jeweils eine andere Bedeutung und wirken nur für die jeweilige Geh- oder Fahrtrichtung des zu regelnden Verkehrs.

  1. Ampel. In: Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. (zeno.org).
  2. Ampel. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 1: A–Biermolke – (I). S. Hirzel, Leipzig 1854, Sp. 279 (woerterbuchnetz.de).

Ampel

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