Amt (Kommunalrecht)

Dreieck mit dem Bund an der Spitze, darunter in Schichten die Bundesländer, optional Regierungsbezirke, (Land-)Kreise, optional Gemeindeverbände und Gemeinden. Die strikte Schichtung wird durchbrochen durch Stadtstaaten und Kreisfreie Städte, die Aufgaben mehrerer Schichten wahrnehmen.BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Staatsstruktur Deutschlands

Ämter sind interkommunale Kooperationen in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ein Amt besteht aus mehreren Gemeinden und hat eine gemeinsame Verwaltung. Gemeinden, die eine eigene Verwaltung haben und zu keinem Amt gehören nennt man amtsfreie Gemeinden, vergleichbar mit Einheitsgemeinden in den meisten anderen deutschen Ländern. Ein Amt ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Bundkörperschaft.

Es existieren 83 Ämter in Schleswig-Holstein (Stand Juni 2023[1]), 76 Ämter in Mecklenburg-Vorpommern (Stand Februar 2023[2]) sowie 50 Ämter in Brandenburg (Stand April 2022[3]). Bis zum Inkrafttreten der Gebiets- und Verwaltungsreformen 1970 in Rheinland-Pfalz, 1974 im Saarland und 1975 in Nordrhein-Westfalen gab es auch dort Ämter.

  1. Das Portal für den echten Norden – schleswig-holstein.de. In: www.schleswig-holstein.de. Abgerufen am 28. Dezember 2023.
  2. Landesportal Mecklenburg-Vorpommern. In: www.mecklenburg-vorpommern.de. Abgerufen am 4. Februar 2023.
  3. Kommunale Verwaltungsstruktur – Anzahl der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Ämter in Brandenburg. In: service.brandenburg.de. Abgerufen am 28. Dezember 2023.

Amt (Kommunalrecht)

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