Amt Augustusburg

Das Amt Augustusburg war eine territoriale Verwaltungseinheit des Kurfürstentums Sachsen. Die Ursprünge des Amts lagen in der Pflege Schellenberg. Der 1568 begonnene Neubau des Schlosses an der Stelle der alten Burg Schellenberg wurde Schloss Augustusburg genannt. Dieser Name übertrug sich im Jahr 1590 auch auf das Amt.

Bis zum Ende der sächsischen Ämterverfassung im Jahr 1856 bildete es den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.


Amt Augustusburg

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