Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Amt Hamm (Begriffsklärung) aufgeführt.
Das Amt Hamm war bis 1753 eine untere Verwaltungseinheit in der Stadt Hamm und in den angegliederten Kirchspielen. Danach wurde im Wege einer Verwaltungsreform in der Grafschaft Mark die Kreisverfassung eingeführt.