Das Amt Montabaur mit Sitz in Montabaur war im Heiligen Römischen Reich ein kurtrierisches und ab 1803 ein Nassau-Weilburgisches Amt und ab 1806 ein Ämtern im Herzogtum Nassau. Die Ämter hatten neben Verwaltungsaufgaben auch die Niedere Gerichtsbarkeit inne bzw. dienten später als erstinstanzliches Gericht. An ihrer Spitze stand ein vom jeweiligen Herrscher eingesetzter Amtmann.