Das Amt Tautenburg war eine im Thüringer Kreis gelegene territoriale Verwaltungseinheit des 1806 in ein Königreich umgewandelten Kurfürstentums Sachsen. Es hat seinen Ursprung in der Herrschaft Tautenburg, die 1640 nach dem Aussterben der Schenken von Tautenburg als erledigtes Lehen an Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen fiel und von diesem 1640 je zu einem Drittel als neuen Lehen an die von Werthern, von Döringk und von Taube ausgegeben wurde, denen er zuvor bereits die Anwartschaft darauf schriftlich versichert hatte.[1] 1652 kaufte dann der sächsische Kurfürst die Herrschaft Tautenburg mit Frauenprießnitz und Niedertrebra von diesen zurück. Er bildete daraus das zum Kurfürstentum Sachsen gehörige Amt Tautenburg. Zwischen 1657 und 1718 war das Amt Tautenburg Teil des albertinischen Sekundogenitur-Fürstentums Sachsen-Zeitz.
Bis zur Abtretung an Preußen und an Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1815 bildete es als sächsisches Amt den räumlichen Bezugspunkt für die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, für Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge.