An-Institut ist eine Bezeichnung für „rechtlich selbstständige Einrichtungen an [deutschen] Hochschulen, die zwar organisatorisch, personell und räumlich mit diesen verflochten sind, ohne jedoch einen integralen Bestandteil der jeweiligen Hochschule zu bilden“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesbericht Forschung 2004).[1] Sie sind somit zu unterscheiden von den Instituten als Untergliederungen der Hochschule sowie auch von den Instituten der wissenschaftlichen Organisationen.