Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung

Die Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung[1] nennt speziell in Deutschland geschützte Pflanzen und Tiere.

Über die in der Anlage 1 der BArtSchV erwähnten Arten hinaus sind in Deutschland laut § 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. 14 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), auch Arten besonders oder streng geschützt (im Sinne des § 44), die

oder der

gelistet sind.

  1. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung

Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung

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