Anspruchsgrundlage ist ein Rechtssatz, der einem Tatbestand als Rechtsfolge einen Anspruch (Recht) zuweist[1].
- ↑ Vgl. auch Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch. Für Studium und Ausbildung. 16. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2016, ISBN 978-3-8006-5142-9: Anspruchsgrundlage