Der Antrag auf ein Volksbegehren (manchmal auch: Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Im Gesamtverfahren der Volksabstimmung ist er in den meisten Bundesländern der erste Schritt und dient im Erfolgsfall der Einleitung des Volksbegehrens. Um einen Antrag auf ein Volksbegehren zum Erfolg zu führen, muss eine bestimmte Zahl von Unterschriften Wahlberechtigter in einer bestimmten Frist gesammelt werden. Die genaue Ausgestaltung des Verfahrens variiert dabei von Bundesland zu Bundesland.