Arbeitsfrieden

Friedensabkommen von 1937

Arbeitsfrieden ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, dem in der Schweiz grosse Bedeutung zukommt. Er bedeutet, dass Konflikte zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen nicht durch Kampfmassnahmen, sondern am Verhandlungstisch bereinigt werden.

Grundbedingung für einen funktionierenden Arbeitsfrieden sind anerkannte Interessenvertretungen auf beiden Seiten. Die getroffenen Vereinbarungen (z. B. GAVs) müssen für eine grosse Anzahl der betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmer einer Branche oder Region verbindlich sein. Des Weiteren müssen von beiden Seiten akzeptierte Schlichtungsinstanzen und -verfahren vorhanden sein, um die Aufrechterhaltung des Arbeitsfriedens zu sichern.

Insbesondere in der Zeit der Vollbeschäftigung wurde der Arbeitsfrieden von vielen Wissenschaftlern und Politikern als wichtigste Grundlage für Wohlstand, soziale Sicherheit und politische Stabilität angesehen.


Arbeitsfrieden

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