Arthrodese

Arthrodese des Handgelenks

Die Arthrodese (von altgriechisch ἄρθρον arthron, ‚Gelenk‘ und δέσις desis, ‚das Binden‘) ist eine operative Gelenkversteifung (Versteifungsoperation[1]). Die Bewegungsfähigkeit im Gelenk wird dabei komplett unterbunden. Dabei wird entweder das Gelenk eröffnet (intraartikuläre Arthrodese) oder nicht eröffnet (extraartikuläre oder paraartikuläre Arthrodese). Wird nur vorübergehend eine Fixation quer durch ein Gelenk angelegt, z. B. mit einem K-Draht, liegt eine temporäre Arthrodese vor.

Eine Arthrodese an der Wirbelsäule wird als Spondylodese bezeichnet. Die natürliche (krankheitsbedingte) Gelenkversteifung heißt Ankylose.

Die operative Gelenkversteifung ist prinzipiell an allen Gelenken möglich. Hüft- und Kniearthrodesen sind seit der Einführung von Endoprothesen selten geworden. Relativ häufig wird das Verfahren noch an Schulter, Hand, Sprunggelenken und Fußgelenken durchgeführt. Die Arthrodese des ersten Tarsometatarsal-Gelenkes (Lapidus-Arthrodese) ist ein häufiges Verfahren zur Korrektur eines schweren instabilen Hallux valgus und die Großzehengrundgelenk-Arthrodese wird häufig bei einem Hallux rigidus durchgeführt.

  1. Wolfgang Seeger, Carl Ludwig Geletneky: Chirurgie des Nervensystems. In: Franz Xaver Sailer, Friedrich Wilhelm Gierhake (Hrsg.): Chirurgie historisch gesehen. Anfang – Entwicklung – Differenzierung. Dustri-Verlag, Deisenhofen bei München 1973, ISBN 3-87185-021-7, S. 229–262, hier S. 252.

Arthrodese

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