Aufenthaltsgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Kurztitel: Aufenthaltsgesetz
Abkürzung: AufenthG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 26-12
Ursprüngliche Fassung vom: 30. Juli 2004
(BGBl. I S. 1950)
Inkrafttreten am: 1. Januar 2005
Neubekanntmachung vom: 25. Februar 2008
(BGBl. I S. 162)
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 25. Oktober 2024
(BGBl. I Nr. 332 vom 30. Oktober 2024)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
31. Oktober 2024
(Art. 12 G vom 25. Oktober 2024)
GESTA: B015
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Aufenthaltsgesetz enthält die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über die Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Nicht vom Aufenthaltsgesetz erfasst sind freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und deren Familienangehörige (für sie gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU) sowie einige besondere Ausländergruppen (z. B. Diplomaten, NATO-Angehörige). Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft und ersetzt das Ausländergesetz. Das Aufenthaltsgesetz ist als dessen Artikel 1 Hauptbestandteil des Zuwanderungsgesetzes.


Aufenthaltsgesetz

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