Unter Aufenthaltsstatus versteht man umgangssprachlich die rechtliche Grundlage für den Aufenthalt einer Person im Inland. Die Bezeichnung ist kein Rechtsbegriff. Sie wird zwar in einigen Vorschriften des deutschen Aufenthaltsrechts[1], im Bereich des Datenschutzrechts[2] und teilweise im Schulrecht der Bundesländer[3] verwendet, dort aber nicht definiert.
↑§ 4 Verordnung über die einjährige Berufsfachschule im Land Berlin (VO einjährige OBF) vom 19. September 2007 (GVBl. S. 489); § 3 [Hamburgische] Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) vom 20. April 2006 (HambGVBl. S. 189).