Aufenthaltstitel

Seit Anfang 2020 verwendetes EU-ein­heit­li­ches Grund­muster für natio­nale Aufent­halts­ti­tel
Von 2008 bis längs­tens 2020 sel­ten ver­wen­dete Vor­lage für natio­nale Aufent­halts­titel in Kar­ten­form im ID-2-Kar­ten­for­mat
Von 2008 bis längs­tens 2020 am häu­fig­sten ver­wen­dete Vor­la­ge für natio­nale Aufent­halts­ti­tel ID-1-Kar­ten­for­mat

Aufenthaltstitel (englisch residence permit, spanisch permiso de residencia, italienisch permesso di soggiorno, französisch titre de séjour, niederländisch verblijfstitel) ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union. In einigen Amtssprachen (z. B. im Englischen, Spanischen und Italienischen) wird der Begriff Titel sinngemäß als „Erlaubnis“ bezeichnet. Der Begriff umfasst im Wesentlichen Aufenthaltsdokumente, die Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt werden. Grundsätzlich nicht als Aufenthaltstitel werden die Aufenthaltsdokumente für freizügigkeitsberechtigte Unions- und EWR-Bürger sowie Schweizer Bürger bezeichnet; diese haben andere Namen erhalten (Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts, Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte sowie Aufenthaltserlaubnis-CH). Den vorübergehenden Aufenthalt zur Erbringung einer Dienstleistung im Sinne der der Art. 56 und Art. 57 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ermöglicht das Vander-Elst-Visum.

In den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hat der Begriff des Aufenthaltstitels teilweise eine andere Bedeutung (→ nachfolgende länderbezogene Abschnitte).


Aufenthaltstitel

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