Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Aufzug und Fahrstuhl aufgeführt.
Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug oder Lift, veraltend auch Fahrstuhl genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Aufzugsanlagen – mit Ausnahme des Paternosteraufzugs – zählen in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.
ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang fortbewegt,
oder
Hebeeinrichtungen, die sich nicht zwingend an starren Führungen entlang, jedoch in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen.[1]
Der Begriff Personenlift dient zur Unterscheidung von besonderen Liften, mit denen keine Personen transportiert werden können oder dürfen, wie ein kleiner Speisenlift bzw. ein bloßer Lastenaufzug; oder aber einem besonders großen Bettenaufzug in einem Krankenhaus, in dem Bett samt Patient und Begleitern fahren können.