Unter Augenbewegungen (Synonyme: Okulomotorik, Augenmotilität) versteht man die Gesamtheit aller motorischen Ausdrucksformen und Varianten, die den Augäpfeln (Bulbi oculi) zur Verfügung stehen, sich bewusst oder unbewusst, willkürlich oder unwillkürlich in unterschiedliche Richtungen drehen (oder drehen lassen) zu können. Sie sind als aktives Ereignis das Ergebnis bestimmter Innervationsvorgänge und dienen in den meisten Varianten der Aufnahme visueller Reize. Im Gegensatz hierzu bezeichnet man von „außen“ induzierte Augenbewegungen (beispielsweise durch den sogenannten Traktionstest) als passive Augenbewegungen, deren Untersuchung Aufschluss über zum Beispiel mechanisch bedingte Motilitätsstörungen geben soll.
Die Okulomotorik des Menschen vollzieht sich auf der Grundlage eines sehr komplexen Systems mit einer Reihe von Regelkreisen. In diesen Regelkreisen müssen bestimmte funktionale Erfordernisse erfüllt werden. So dient die Netzhaut (Retina) als eine Art Fühler, das Zentralnervensystem stellt Regelmechanismen zur Verfügung, und äußere Augenmuskeln (sechs beim Menschen) fungieren als Stellglied. Mit der Änderung der Augenstellung geht auch wieder eine Veränderung auf der Netzhaut einher, und der Informationsfluss wird zum Kreis.