Dieser Artikel erläutert die Auslegung im Sinne Interpretation; zu anderer Rechtsbedeutung siehe
Öffentliche Auslegung.
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Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages, sonstiger Willenserklärungen und bisweilen von Gerichtsentscheidungen[1]. Damit ist sie eine Argumentationsform der juristischen Methodenlehre.
Auslegung zählt zu den Methoden rationaler Konsensgewinnung im Recht[2] und ist damit ein Gegenstand der Rechtstheorie. In dieser bezeichnet sie als juristische Hermeneutik die Kunst, ein Gesetz oder einen sonstigen rechtlichen Text zu verstehen.[3] Als Methodenlehre bezeichnet sie den gedanklichen Weg (griechisch méthodos), der zur zutreffenden Bedeutung des Textes führt.[4]
- ↑ Thomas Lundmark, Sebastian Herrmann: Auslegung von Rechtsprechung, in: NJW 2020, S. 28 ff.
- ↑ Reinhold Zippelius: Das Wesen des Rechts, 6. Auflage 2012, Kap. 8.
- ↑ Martin Kriele: Besonderheiten juristischer Hermeneutik, in: Studium Generale 7 (1954), S. 409–412; Hans-Georg Gadamer: Wahrheit und Methode. Grundzüge einer philosophischen Hermeneutik, 3. Auflage, Tübingen 1972; Ernst Forsthoff: Recht und Sprache. Prolegomena zu einer richterlichen Hermeneutik, Schriften der Königsberger Gelehrten Gesellschaft, Darmstadt, Nachdruck der Ausgabe von 1940.
- ↑ Reinhold Zippelius: Juristische Methodenlehre, 11. Auflage 2012, vor § 1, § 10.