Ein Autobahndreieck ist ein dreiarmiger, höhenfreier Verkehrsknotenpunkt, an dem eine Autobahn in eine andere einmündet.
Straßenverkehrsrechtlich gesehen existiert der Begriff Autobahndreieck nur in Deutschland (Symbol , Kurzbezeichnung: AD). In der DDR und im Deutschen Reich wurde ein Dreieck als Abzweig bezeichnet. Sowohl in der Schweiz als auch in Österreich wird nicht zwischen Dreiecken und Kreuzen unterschieden: In der Schweiz werden diese als Autobahnverzweigung bezeichnet (Symbol: ), in Österreich als Knoten. Bei Einführung der Symbole für Knotenpunkte auf der Autobahnbeschilderung wurde auch in Deutschland nicht zwischen Kreuz und Dreieck unterschieden.
Besteht zwischen zweien dieser Arme keine Verbindung, spricht man von einer Autobahngabelung. In Deutschland war dafür früher die Bezeichnung „Autobahnabzweig“ üblich, dort gilt dieser Begriff als treffender und ist dort noch der korrekte Fachbegriff.[1]
Autobahndreiecke befinden sich dort, wo eine Autobahn endet und in eine andere mündet oder wo ihr Verlauf unterbrochen ist. Im letzten Fall handelt es sich zwar um ein Dreieck, jedoch wird hier meist, zumindest teilweise, ein Autobahnkreuz gebaut und der Knotenpunkt auch bereits als Autobahnkreuz bezeichnet. Dadurch ist bei einem Weiterbau der Autobahn ohne großen baulichen Mehraufwand und ohne Umbenennung eine Inbetriebnahme möglich.