Bamberger Verfassung

Die Bamberger Verfassung vom 12. August 1919 war nach dem Staatsgrundgesetz vom 4. Januar 1919 die zweite demokratische Verfassung Bayerns. In der NS-Zeit wurde sie faktisch außer Kraft gesetzt. Formell wurde sie durch die Verfassung des Freistaates Bayern von 1946 aufgehoben.


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