Geprüfter Bankfachwirt ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. Die bundeseinheitliche Prüfung erfolgt auf Grundlage einer besonderen Rechtsverordnung vor dem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Absolventen sind vom schriftlichen Teil der Prüfung zum Ausbilder befreit.
Verschiedene Bildungsträger in Deutschland bieten meist zweijährige berufsbegleitende Prüfungsvorbereitungslehrgänge mit einem Umfang von ca. 500 Stunden an; für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang allerdings nicht verpflichtend.
Im Rahmen der Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Jahr 2013 wurde der Geprüfte Bankfachwirt (IHK) dem DQR/EQR-Niveau 6 zugeordnet, wodurch der Titel mit dem akademischen Grad des Bachelors gleichgesetzt wird. Hierdurch soll eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglicht werden. In diesem Zug wurde für die englische Übersetzung die Bezeichnung „Bachelor Professional of Banking (CCI)“ festgelegt. Hierdurch wurde eine internationale Vergleichbarkeit ermöglicht.