Bannwart

Bammerthäuschen

Bannwart ist die im alemannischen Sprachraum verbreitete Bezeichnung für einen Flur-, Wald- oder Rebhüter, also eine offizielle Aufsichtsperson im ländlichen Bereich. Neben der hochdeutschen, in der schweizerischen Schriftsprache gebräuchlichen Bezeichnung Bannwart stehen dialektale Bezeichnungen wie Bammert, Ba(a)wart, Baiwe(r)t, Bauert und Ähnliches.[1]

Der Bannwart entspricht sachlich in vielem einerseits dem norddeutschen Büttel, anderseits bezüglich des Forstwesens einem heutigen dem Förster unterstellten Gruppenleiter.

  1. Schweizerisches Idiotikon, Band XVI Sp. 1578/9. In der Ortenau wurde der Bannwart einst auch als Gänsteufel bezeichnet. Gänsteufel. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 3, Heft 8 (bearbeitet von Eberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar, Sp. 1160 (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1935 und 1938).

Bannwart

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