In der Nachrichtentechnik ist das Basisband der natürliche Frequenzbereich des Nutzsignals (untere Grenzfrequenz gleich oder nahe bei 0 Hz).
Der belegte Frequenzbereich wird mit dem Wert der Bandbreite B ausgedrückt. Reelle Basisbandsignale weisen sowohl positive als auch negative spektrale Anteile auf; die Bandbreite erstreckt sich daher symmetrisch von −B bis +B. Digitale Modulationsarten werden dagegen meist im komplexen Basisband verarbeitet, das sich asymmetrisch von −B/2 bis +B/2 erstreckt.
In der Funktechnik liegt das zu übertragende Nutzsignal vor der Modulation und nach der Demodulation „im Basisband“, oder auch in der Basisbandlage; andere Worte dafür sind Basisbandbereich, Tiefpassbereich oder Tiefpasslage. Beispielsweise entspricht einem Schallereignis mit 1000 Hz im Basisband ein elektrisches Signal mit einer Frequenz von ebenfalls 1000 Hz.
In den anderen Stufen der Übertragung (d. h. nach der Modulation und vor der Demodulation) ist das Nutzsignal nicht in der Basisbandlage, sondern auf einen Träger aufmoduliert; es befindet sich dann im Trägerfrequenz- oder im Zwischenfrequenzbereich, allgemeiner gesprochen in einer Bandpasslage. Das eben als Beispiel genannte Schallereignis mit 1 kHz würde in Bandpasslage (Amplitudenmodulation ohne Trägerunterdrückung auf einem Mittelwellenträger von 1000 kHz) aus den drei Frequenzen 999, 1000 und 1001 kHz bestehen.