Baum (Sperranlage)

(Schlag-)Baum an der Braunschweiger Landwehr

Als Baum wurden bis ins 19. Jahrhundert zahlreiche, in der Regel aus Baumstämmen gefertigte, feste oder bewegliche Barrieren an Landstraßen oder Wasserwegen bezeichnet. Sie standen oft im Zusammenhang mit Stadtbefestigungen (Mauern, Wällen) oder Landwehren und dienten sowohl der Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs als auch der Erhebung von Zöllen und anderen Abgaben (Akzise, Chausseegeld usw.)

An Landstraßen waren diese „Bäume“ in der Regel bewegliche Schlagbäume, vergleichbar mit heutigen Bahnschranken. An Wasserwegen wie Flüssen oder Kanälen bestanden sie zumeist aus einer Kombination aus festen und beweglichen Teilen: Fest in den Grund gerammte Pfähle versperrten das jeweilige Gewässer bis auf einen schmalen Durchlass, der mit Hilfe von beweglichen (oft schwimmenden) Stämmen je nach Bedarf verschlossen oder geöffnet werden konnte.

Vielerorts haben sich diese Bäume bis heute in Namen von Straßen, Brücken, Stadtteilen oder anderen Ortsbezeichnungen niedergeschlagen.


Baum (Sperranlage)

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