Die Baumschutzsatzung (auch Gehölzschutzsatzung, Baumschutzordnung, Baumschutzverordnung) kann von einer Stadt oder Gemeinde erlassen werden, um die Voraussetzungen festzulegen, unter denen Bäume gefällt werden dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima/Stadtökologie wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. Viele Baumschutzsatzungen gelten nur für private Grundstückseigentümer.
Sie ist ein rechtliches Instrument, das neben der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung und verbindlichen Bauleitplanungen (Bebauungsplan) angesiedelt ist und von diesen getrennt betrachtet werden muss. Eine Baumfällung ist somit ggf. mit mehreren Behörden auf Basis der verschiedenen Rechtsquellen abzustimmen. Eine Baumschutzsatzung ist i. d. R. neben der Festlegung der Schutzkriterien auch Grundlage für die Festsetzung von Ersatzpflanzungen, die eine Fällung kompensieren sollen.