Der Bedarf an elektrischer Energie – in der Energiewirtschaft auch als Strombedarf bezeichnet – ist die Menge an elektrischer Energie, die Elektrogeräte für ihren Betrieb benötigen. Die tatsächliche Umsetzung im Betrieb während eines definierten Zeitabschnitts wird als Verbrauch an elektrischer Energie – in der Energiewirtschaft auch als Stromverbrauch – bezeichnet.
„Strombedarf“ und „Stromverbrauch“ sind Fachbegriffe der Energiewirtschaft; in Physik und Ingenieurwissenschaften sind die beiden genannten Begriffe unbenutzbar.