Als Begasungsmittel bezeichnet man gasförmige Stoffe mit giftigen oder gesundheitsschädlichen Eigenschaften, die zur gezielten Abtötung von Schädlingen in Gebäuden, Räumen, Containern bzw. darin gelagerten Vorräten oder Materialien benutzt werden (Pestizide, gasförmig freigesetzte biozide Wirkstoffe). Aufgrund ihrer Giftigkeit und hohen Durchdringungsfähigkeit gewährleisten sie einen hohen Wirkungsgrad. Begasungsmittel können zudem miteinander kombiniert werden.[1]
Im globalen Transport werden bei Frachtcontainern oft Begasungsmittel eingesetzt, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Begaste Frachtcontainer sind nach internationalen Transportvorschriften mit Warnhinweisen zu kennzeichnen und dürfen nach Gefahrstoffverordnung nur durch sach- oder fachkundige Personen geöffnet werden. Häufig sind diese Kennzeichnungen jedoch mangelhaft oder fehlen.[2]