Ein Belegarzt ist ein niedergelassener Arzt, der einige Betten („Belegbetten“) in einem Krankenhaus (meistens der Grund- und Regelversorgung) mit seinen Patienten belegen darf.[1] Handelt es sich um eine größere Anzahl von Betten, kann es sich auch um eine Belegabteilung, Belegklinik oder Belegkrankenhaus handeln.[2][3][4]
Belegärzte gibt es vor allem in den „kleinen“ Fächern wie Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Urologie, Augenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologie.
Analog gibt es unter Hebammen die Stellung der Beleghebamme.
Im österreichischen Recht findet sich (Stand 2009) keine Definition zum Belegarzt.[5]