Beratungshilfe

Die Beratungshilfe (auch Rechtsberatungshilfe) ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren gemäß § 15a EGZPO.

Basisdaten
Titel: Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen
Kurztitel: Beratungshilfegesetz
Abkürzung: BerHG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Rechtspflege
Fundstellennachweis: 303-15
Erlassen am: 18. Juni 1980
(BGBl. I S. 689)
Inkrafttreten am: überw. 1. Januar 1981
Letzte Änderung durch: Art. 12 G vom 25. Juni 2021
(BGBl. I S. 2154, 2181)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. August 2021
(Art. 25 G vom 25. Juni 2021)
GESTA: C191
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

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